Mitgliederversammlung

Der Schüttenhoff Nörten e.V. lädt alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung am Freitag, 16. Juni 2023 um 19.30 Uhr in den Ratskeller in Nörten-Hardenberg, Lange Str. 18, herzlich ein.

Tagesordnung

  • 1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung
  • 2. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 24.05.2019
  • 3. Bericht des 1. Vorsitzenden
  • 4. Bericht über den Jubiläums-Schüttenhoff 2022
  • 5. Bericht des Schatzmeisters
  • 6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
  • 7. Satzungsänderung
  • 8. Wahlen:
  • a) Wahl eines Versammlungsleiters
  • b) Wahl des Vorstandes
  • c) Wahl des Junggesellenbeirats
  • d) Wahl der Kassenprüfer
  • 9. Ehrungen
  • 10. Anträge
  • 11. Verschiedenes

Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung müssen bis spätestens 31. Mai 2023 schriftlich beim 1. Vorsitzenden, Herrn Frank Nieland, Klappenbergweg 1, 37176 Nörten-Hardenberg, eingegangen sein.

Für das leibliche Wohl ist wie immer gesorgt!

Erläuterung zu TOP 7:

Der Vereinsvorstand ist gem. aktueller Satzung richtigerweise in vielen Positionen mit jeweils zwei Mitgliedern besetzt. Die Erfahrungen aus den letzten Festen haben gezeigt, dass das Ressort Pressearbeit durch die deutliche Ausweitung im Bereich Neue Medien erheblich an Intensität und Umfang zugenommen hat. Ferner ist der Aufwand im Ressort der Verwaltung und Pflege des Fundus sowohl durch diverse Neuanschaffungen aber insbesondere auch durch die deutliche Steigerung der Aktiven-Zahlen beim Fest entsprechend gestiegen.

Um trotz dieser gestiegenen Anforderungen die Qualität und die Schlagkraft der Vorstandsarbeit weiterhin in gewohnter Weise aufrecht erhalten zu können, soll die Satzung des Schüttenhoff e. V. insofern auf Antrag des Vorstandes in § 9 wie folgt geändert werden (Änderungen sind durch Unterstreichung gekennzeichnet):

  • 9

 

Der Verein hat einen Vorstand, der aus folgenden Personen besteht:

 

Einem Vorsitzenden, einem ersten und einem zweiten Stellvertreter, einem ersten und zweiten Schriftführer, einem ersten und zweiten Schatzmeister, einem ersten und zweiten Pressereferenten sowie einem ersten und zweiten Zeugmeister.

Auf die Regelungen zu der gesetzlichen Vertretung des Vereins nach § 26 BGB hat die Satzungsänderung keine Auswirkung.

Der Vorstand